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Auslagenpauschale Verkehrsunfall
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie erst einmal viel Lauferei. Sie müssen telefonieren, faxen, einen Sachverständigen aufsuchen oder die Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel bezahlen. Ihnen sind dadurch Kosten entstanden. Laut geltender Rechtsprechung können Sie eine Kostenpauschale geltend machen. Ohne einen entsprechenden Nachweis können Sie zwischen 15,-€ und 25,-€ je nach Region pauschal ansetzen.
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie erst einmal viel Lauferei. Sie müssen telefonieren, faxen, einen Sachverständigen aufsuchen oder die Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel bezahlen. Ihnen sind dadurch Kosten entstanden. Laut geltender Rechtsprechung können Sie eine Kostenpauschale geltend machen. Ohne einen entsprechenden Nachweis können Sie zwischen 15,-€ und 25,-€ je nach Region pauschal ansetzen.
Ersparen Sie sich einfach die "Lauferei" und schalten lieber sofort einen Rechsanwalt ein
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns im Schadensfall unter: 0234/92783315 oder mobil unter: 0172/2812011


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