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Die Reparaturbescheinigung
Wird die Reparatur des Unfallfahrzeugs nicht in einer Fach-Werkstatt durchgeführt, sondern Sie beheben den Schaden in Eigenregie, so führen Sie bitte anschließend Ihr repariertes Fahrzeug Ihrem Kfz-Sachverständigen zwecks Bescheinigung der ordnungsgemäßen Reparatur vor. Sie erhalten von ihm eine sogenannte Reparaturbescheinigung. Diese dokumentiert die Qualität der durchgeführten Reparatur und dient als Nachweis für den Anspruch auf Nutzungsausfall. Alternativ können Sie auch selbst ein Foto des reparierten Fahrzeuges mit der aktuellen Tageszeitung einreichen.
Die Kosten hierfür können Sie ersetzt verlangen: Amtsgericht Aachen, Urteil v. 28.04.2005
Urteil:
Wird die Reparatur des Unfallfahrzeugs nicht in einer Fach-Werkstatt durchgeführt, sondern Sie beheben den Schaden in Eigenregie, so führen Sie bitte anschließend Ihr repariertes Fahrzeug Ihrem Kfz-Sachverständigen zwecks Bescheinigung der ordnungsgemäßen Reparatur vor. Sie erhalten von ihm eine sogenannte Reparaturbescheinigung. Diese dokumentiert die Qualität der durchgeführten Reparatur und dient als Nachweis für den Anspruch auf Nutzungsausfall. Alternativ können Sie auch selbst ein Foto des reparierten Fahrzeuges mit der aktuellen Tageszeitung einreichen.
Die Kosten hierfür können Sie ersetzt verlangen: Amtsgericht Aachen, Urteil v. 28.04.2005
Urteil:



Unreparierter Unfallschaden Reparierter Unfallschaden

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