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Miet-oder Ersatzwagen
Sie haben nach einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich den Anspruch auf Ersatz der Kosten für einen Mietwagen während der Reparaturdauer oder für die Dauer der Wiederbeschaffung bei Totalschäden. Sie sind jedoch verpflichtet Vergleichsangebote für günstige Mietwagenpreise einzuholen. Sollten Sie einen Wagen zu überhöhten Preisen anmieten, müssen Sie die entstanden Mehrkosten selbst tragen. So der BGH in seinem Urteil:
BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05 und BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05 DAR 2006, 681 und 682
Sie haben nach einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich den Anspruch auf Ersatz der Kosten für einen Mietwagen während der Reparaturdauer oder für die Dauer der Wiederbeschaffung bei Totalschäden. Sie sind jedoch verpflichtet Vergleichsangebote für günstige Mietwagenpreise einzuholen. Sollten Sie einen Wagen zu überhöhten Preisen anmieten, müssen Sie die entstanden Mehrkosten selbst tragen. So der BGH in seinem Urteil:
BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05 und BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05 DAR 2006, 681 und 682


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