
Classic Tax Diensteistungen und Preise Unfallschaden und was nun? Die Wahl des Sachverständigen Unfallschaden im Ausland Haftpflicht oder Kaskoschaden? Totalschaden Auslagenpauschale Bagatellschadensgrenze Die fiktive Abrechnung Miet- oder Ersatzwagen Nutzungsausfall ACHTUNG Schadenmanagement! Die 130% Grenze Rechtsbeistand Die Reparaturbescheinigung Restwert Wer hinten auffährt hat Schuld!? Wertminderung Wiederbeschaffungswert Kfz-Halter unbekannt? Oldtimerversicherungen Oldtimer-Themen Zustandsnoten für Oldtimer Checkliste für Oldtimer Oldtimergutachten Oldtimerpreise Nutzungsausfall bei Oldtimern Wertminderung Oldtimer Wiederherstellungswert Wissenswertes Foto des Tages Fotogalerie

Totalschaden
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten des beschädigten Fahrzeugs den Wiederbeschaffungswert übersteigen. In diesem Fall bekommt der Geschädigte nicht die Reparaturkosten, sondern den Wiederbeschaffungswert abzüglich des vom Sachverständigen ermittelten Restwertes erstattet. Liegen die tatsächlichen Reparaturkosten nicht höher als maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert, können sie dennoch das Fahrzeug reparieren lassen. Die Reparaturkosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Ein technischer Totalschaden liegt dann vor, wenn das Fahrzeug im Gesamten derart beschädigt wurde, dass eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes aus technischer Sicht nicht mehr möglich ist.
Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach: Kontakt
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten des beschädigten Fahrzeugs den Wiederbeschaffungswert übersteigen. In diesem Fall bekommt der Geschädigte nicht die Reparaturkosten, sondern den Wiederbeschaffungswert abzüglich des vom Sachverständigen ermittelten Restwertes erstattet. Liegen die tatsächlichen Reparaturkosten nicht höher als maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert, können sie dennoch das Fahrzeug reparieren lassen. Die Reparaturkosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Ein technischer Totalschaden liegt dann vor, wenn das Fahrzeug im Gesamten derart beschädigt wurde, dass eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes aus technischer Sicht nicht mehr möglich ist.
Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach: Kontakt


Print