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Wertminderung (Merkantiler Minderwert)
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter im Rahmen der Schadensabwicklung einen Rechtsanspruch wegen Wertminderung. Die Wertminderung ist ein erstattungspflichtiger Schaden, den die Haftpflichtversicherung des Schädigers ebenfalls tragen muss. Die Wertminderung wird damit begründet, dass auch ein bereits instandgesetztes Unfallfahrzeug im Falle einer späteren Veräußerung einen niedrigeren Erlös erzielen könnte als vergleichbare unfallfreie Fahrzeuge und das unabhängig vom Alter des beschädigten Fahrzeuges.
Der Minderwert wird im Unfallschadengutachten gesondert ausgewiesen.